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Spielunterbrechungen und Rückerstattungen bei CoinPoker

Im Falle einer unerwarteten Unterbrechung des gesamten Spielbetriebs oder eines ungeplanten Dienstausfalls erhalten Spieler eine Rückerstattung gemäß den nachfolgend aufgeführten Richtlinien.

Rückerstattungen werden in der Regel innerhalb von 72 Geschäftsstunden nach vollständiger Wiederherstellung des Spielbetriebs bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang der erforderlichen Prüfung variieren. Alle anderen Spielunterbrechungen, die durch das Verhalten von Spielern oder externe Faktoren verursacht werden, werden von CoinPoker nach eigenem Ermessen geprüft und geklärt.


Cash Games

Bei Cash Games wird jede laufende Hand rückgängig gemacht und der Chipstack jedes Spielers auf den Stand zu Beginn der Hand zurückgesetzt.


Turniere

Die Rückerstattungen bei Turnieren richten sich nach dem Status des jeweiligen Turniers zum Zeitpunkt der Unterbrechung. Dabei gelten folgende Regelungen:

  1. Hat das Turnier noch nicht begonnen, erstattet CoinPoker allen registrierten Spielern sämtliche Buy-ins und Gebühren.
  2. Hat ein Turnier bereits technisch begonnen, ein registrierter Spieler jedoch vor der Unterbrechung noch keine Hand erhalten oder gespielt, wird ihm sein Buy-in vollständig erstattet (Beitrag zum Preispool + Turniergebühr). Der Spieler wird bei der Berechnung der Preisgeldverteilung nicht berücksichtigt.
  3. Hat ein Turnier bereits begonnen und ist die Spätregistrierung noch möglich, wird das Turnier abgebrochen. Der durch die Buy-ins der Spieler gebildete Preispool wird nach dem Independent Chip Model (ICM) unter den verbleibenden Spielern aufgeteilt. Maßgeblich sind dabei die Chipstacks zum Zeitpunkt des Abbruchs.
    Etwaige Bounties sowie die von CoinPoker erhobene Turniergebühr werden zurückerstattet. Ein beworbener garantierter Preispool kommt nur dann zur Anwendung, wenn die garantierte Summe bereits vollständig durch die Spielerregistrierungen gedeckt ist.
  4. Hat ein Turnier bereits begonnen, ist die Spätregistrierung abgeschlossen und sind die Preisgeldränge noch nicht erreicht, wird der durch die Buy-ins der Spieler gebildete Preispool nach dem Independent Chip Model (ICM) unter den verbleibenden Spielern aufgeteilt. Maßgeblich sind dabei die Chipstacks zum Zeitpunkt des Abbruchs.
    Etwaige Bounties sowie die von CoinPoker erhobene Turniergebühr werden zurückerstattet.
    Liegt der durch die Buy-ins der Spieler gebildete Preispool unter dem garantierten Preispool, wird der garantierte Preispool ausgeschüttet.
  5. Sind bei einem Turnier die Preisgeldränge bereits erreicht, auch wenn der Final Table schon gebildet wurde, wird das Turnier abgebrochen. Der durch die Buy-ins der Spieler gebildete Preispool wird nach dem Independent Chip Model (ICM) unter den verbleibenden Spielern aufgeteilt. Maßgeblich sind dabei die Chipstacks zum Zeitpunkt des Abbruchs.
    Etwaige Bounties sowie die von CoinPoker erhobene Turniergebühr werden zurückerstattet.
    Liegt der durch die Buy-ins der Spieler gebildete Preispool unter dem garantierten Preispool, wird der garantierte Preispool ausgeschüttet.

Bei der Berechnung von Turnierrückerstattungen ermittelt CoinPoker den genauen Zeitpunkt der Unterbrechung. Als Grundlage für sämtliche Rückerstattungsberechnungen dienen der Turnierstatus und die Chipstände unmittelbar vor der Unterbrechung. Da Unterbrechungen nicht alle Spieler gleichzeitig betreffen müssen, wird jedes Turnier einzeln geprüft und abgerechnet. Spieler, die an mehreren betroffenen Turnieren teilnehmen, können ihre Rückerstattungen daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten.


Mystery-Bounty-Turniere

  1. Wird ein Mystery-Bounty-Turnier nach Beginn abgebrochen, bleiben bereits an Spieler vergebene Mystery-Bounty-Prämien davon unberührt. 
  2. Der verbleibende, noch nicht ausgeschüttete reguläre Preispool und der verbleibende, noch nicht ausgeschüttete Mystery-Bounty-Preispool werden zusammengelegt und unter den verbleibenden Spielern aufgeteilt. Dabei gilt dieselbe Verteilungsmethode wie bei einem regulären Turnierabbruch in der entsprechenden Spielphase. 
  3. Alle übrigen in dieser Richtlinie festgelegten Regelungen zum Turnierabbruch bleiben unverändert, sofern oben nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.